Schulelternbeirat (SEB)
Der Schulelternbeirat (kurz SEB) der Schule im Goldenen Grund setzt sich aus den gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertretern der Klassen 1 bis 10 zusammen. Er übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus.
Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder.
Das ist der aktuelle Vorstand des Schulelternbeirats:
Vorsitzender: Andreas Kremer
Stellvertretender Vorsitzender: Christian Rolf Görbig
Tätigkeitsbereich des Elternbeirats
Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter teil.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen. Bei geeigneten Beratungsgegenständen sollen Mitglieder der Schülervertretung hinzugezogen werden.
Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem:
- Entscheidungen der Schulkonferenz zum Schulprogramm
- Grundsätze für die Einrichtung
- der Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
- Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.
Das Mitbestimmungsrecht der Eltern ist im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt.
Weitere Informationen
Sie möchten weitere Informationen zu Aufgaben und Arbeit des Elternbeirats?
Auf der Homepage des Kultusministeriums Hessen können Sie sich informieren!