Hauptschule

Hauptschulabschlüsse und Abschlussprüfungen

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Im Bildungsgang Hauptschule nehmen Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 9 an einem Abschlussverfahren teil. Dieses besteht aus zwei Teilen und gewährleistet landesweit vergleichbare Abschlüsse:

  1. Die zentralen Abschlussarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und in Englisch geschrieben.
  2. Die Projektprüfung findet in einem anderen Fach aus dem Pflichtbereich statt.


Die Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten und der Projektprüfung fließen in die Berechnung der Gesamtnote ein.

Es wird unterschieden zwischen dem Hauptschulabschluss und dem qualifizierenden Hauptschulabschluss.

Erreichen des Hauptschulabschlusses

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Der Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn die ermittelte Gesamtleistung von 4,4 oder besser erreicht wurde.

 Qualifizierender Hauptschulabschluss 

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Der qualifizierende Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn die Voraussetzungen gemäß § 54 Abs. 3 VOBGM erfüllt sind. Unter anderem gilt:

  • unter Einbeziehung der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wurde eine Gesamtleistung von 3,0 oder besser erreicht.

Näheres regelt die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM vom 14. Juni 2005). 

 Übergänge

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Der Hauptschulabschluss bietet den Schülerinnen und Schülern neben dem Einstieg in die duale Ausbildung vielfältige Möglichkeiten der schulischen Aus- und Weiterbildung.

Der qualifizierende Hauptschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit mindestens "befriedigend" in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und im dritten Fach nicht schlechter als "ausreichend" sowie in allen anderen Fächern im Durchschnitt mindestens "befriedigend" berechtigt zusätzlich zum Übergang in die zweijährige Berufsfachschule.