Grundschule

Die Grundschule

In die Grundschule kommen Kinder mit vielen unterschiedlichen Erfahrungen und Lernvoraussetzungen. Das Lernen in der Grundschule knüpft an diese individuellen Lernbedürfnisse der Kinder an und ermöglicht ihnen, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.


Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Jüngere Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Die rechtlichen Grundlagen für den Schuleintritt und die Gestaltung der Primarstufe sind in der„Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe" (VOBGM) festgelegt.


Esther Reifenberg

Leiterin der Grundschule